Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 in der Fassung vom 13. September 2003
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst
oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Ende des Auszugs
Quelle:
Urheberrechtsgesetz
Damit dürfte zu diesem Thema eigentlich alles gesagt sein. Wir werden hier im Forum keine Tipps und Hinweise mehr für Leute veröffentlichen, die meinen, sie müßten bestehende Gesetze und Verordnungen umgehen.
Ich erwarte, dass in Zukunft grundsätzlich von solchen Anfragen, noch viel mehr jedoch von Antworten auf solche Anfragen abgesehen wird.
Bitte respektiert das, im Sinne unseres Forums, denn wir liefern hier Anleitungen und Tipps dafür, wie man PII mit legalen Mitteln ausreizt und nichts Anderes!